C & A muss 200000 Euro Ordnungsgeld zahlen
Bundesgerichtshof bestätigt einen gleichlautenden Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Strafähnlichen Charakter betont
Karlsruhe, 30. Oktober. Der Karlsruher Bundesgerichtshof hat am Donnerstag voriger Woche ein auf 200000 Euro festgesetztes Ordnungsgeld gegen C & A wegen einer Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte
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