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    Lebensmittel Zeitung 44 vom 31.10.2003 Seite 032

    Recht

    C & A muss 200000 Euro Ordnungsgeld zahlen

    Bundesgerichtshof bestätigt einen gleichlautenden Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Strafähnlichen Charakter betont

    Karlsruhe, 30. Oktober. Der Karlsruher Bundesgerichtshof hat am Donnerstag voriger Woche ein auf 200000 Euro festgesetztes Ordnungsgeld gegen C & A wegen einer Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte

    [3415 Zeichen] € 5,75