Gericht verlangt einen Vorrat bei Aktionsware
Bei Computermonitoren oder Bügeleisen sollen es mindestens drei Tage sein - Verbraucherleitbild war letztlich entscheidend
Düsseldorf, 23. Mai. Einzelhändler müssen "Aktionsware" mindestens drei Tage vorrätig halten. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (LZ 19 Seite 31).
Der Filialist Plus hatte in seinen Läden Computermonitore, Dampfbügeleisen und andere Waren a
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