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    Lebensmittel Zeitung 21 vom 24.05.2002 Seite 032

    Recht

    Gericht verlangt einen Vorrat bei Aktionsware

    Bei Computermonitoren oder Bügeleisen sollen es mindestens drei Tage sein - Verbraucherleitbild war letztlich entscheidend

    Düsseldorf, 23. Mai. Einzelhändler müssen "Aktionsware" mindestens drei Tage vorrätig halten. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (LZ 19 Seite 31). Der Filialist Plus hatte in seinen Läden Computermonitore, Dampfbügeleisen und andere Waren a

    [3240 Zeichen] € 5,75