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    Lebensmittel Zeitung 14 vom 06.04.2001 Seite 038

    Recht

    Geltung von Dauertiefpreisen gerichtlich bestimmt

    Oberlandesgericht Koblenz fordert einen Zeitraum von mindestens einem Monat - Vorher sind höhere Preise ein Verstoß gegen § 3 UWG

    Koblenz, 5. April. Von einem Handelsunternehmen angekündigte Dauertiefpreise müssen mindestens einen Monat gültig sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Die Richter des 6. Zivilsenats in Koblenz hatten es dabei mit folgendem Sachverhalt zu

    [4172 Zeichen] € 5,75