Geltung von Dauertiefpreisen gerichtlich bestimmt
Oberlandesgericht Koblenz fordert einen Zeitraum von mindestens einem Monat - Vorher sind höhere Preise ein Verstoß gegen § 3 UWG
Koblenz, 5. April. Von einem Handelsunternehmen angekündigte Dauertiefpreise müssen mindestens einen Monat gültig sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Die Richter des 6. Zivilsenats in Koblenz hatten es dabei mit folgendem Sachverhalt zu
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