Ferrero muss Stückzahl angeben
Frankfurt. Das Landgericht Frankfurt hat dem Süßwarenhersteller Ferrero untersagt, Raffaello-Konfekt in der 230-Gramm-Verpackung ohne Stückzahlangabe zu vertreiben (Az.: 2-06 O 245/17). Bei der Umhüllung der Kugeln handele es sich um Einzelverpackung
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