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    Lebensmittel Zeitung 44 vom 03.11.2017 Seite 26

    Recht und Politik

    Ferrero muss Stückzahl angeben

    Frankfurt. Das Landgericht Frankfurt hat dem Süßwarenhersteller Ferrero untersagt, Raffaello-Konfekt in der 230-Gramm-Verpackung ohne Stückzahlangabe zu vertreiben (Az.: 2-06 O 245/17). Bei der Umhüllung der Kugeln handele es sich um Einzelverpackung

    [720 Zeichen] € 5,75