Zu hohe Anzahlung war rechtswidrig
Wie. Dresden, 27. August. Eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einem Einzelhandelsunternehmen erlaubt, 20 Prozent des Kaufpreises als Anzahlung von seinen Kunden zu verlangen, ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresde
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