Auf deutschem Recht bestehen
LZ. Hamburg, 26. August. Deutsche Unternehmen, die aus Dänemark Produkte einführen, sollten bei der Vertragsgestaltung auf der Hut sein. Sonst könnte es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Besteht eine Lieferung aus mangelhafter Ware und kommt es darübe
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