Bekömmlichkeit beschäftigt EuGH
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof legt die Frage, ob Spirituosen als "bekömmlich" beworben werden dürfen, dem Europäischen Gerichtshof vor. Der beklagte Hersteller bewirbt seinen Kräuterlikör "Gurktaler Alpenkräuter" als "wohltuenden und bekömmlichen Kräu
[645 Zeichen]
€ 5,75