Daune bleibt Daune
Bezeichnung Synthetik-Daune ist unzulässig
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart - die Revision der Beklagten wurde vom Bundesgerichtshof nicht angenommen - ist es unzulässig, in der Werbung für Bettwaren die Bezeichnung "Synthetik-Daune" zu verwenden (OLG Stuttgart 2 U
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