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    TextilWirtschaft Wohnen 01 vom 02.01.2001 Seite 030

    News

    Daune bleibt Daune

    Bezeichnung Synthetik-Daune ist unzulässig

    Nach einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart - die Revision der Beklagten wurde vom Bundesgerichtshof nicht angenommen - ist es unzulässig, in der Werbung für Bettwaren die Bezeichnung "Synthetik-Daune" zu verwenden (OLG Stuttgart 2 U

    [1384 Zeichen] € 5,75