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    Lebensmittel Zeitung 34 vom 23.08.2019 Seite 22

    Recht & Politik

    BEZEICHNUNGSSCHUTZ

    „Käse-Alternative“-Streit ist beendet

    Celle. Die Happy Cheeze GmbH darf ihre veganen Cashew-Produkte als „Käse-Alternative“ bezeichnen. Wie die Wettbewerbszentrale (WZ) erklärt, hat sie ihre hiergegen eingelegte Berufung zurückgenommen. Dazu hatte das Oberlandesgericht Celle in einem Hin

    [538 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 14 vom 05.04.2019 Seite 24

    Recht & Politik

    Bezeichnungsschutz

    Happy Cheeze gewinnt Veggie-Streit

    Stade. Die Happy Cheeze GmbH darf ihre veganen Cashew-Produkte weiter mit dem Zusatz „Käse-Alternative“ bewerben – so das Landgericht Stade. Die Wettbewerbszentrale hatte mit Verweis auf den Europäischen Gerichtshof auf Unterlassung geklagt. Der hatt

    [567 Zeichen] € 5,75