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    Lebensmittel Zeitung 47 vom 24.11.2017 Seite 22

    Recht und Politik

    BGH versalzt Maggi die Märchensuppe

    Aufdruck „mild gesalzen“ auf der Produkt-Vorderseite unzulässig, wenn Angabe über die Höhe der reduzierten Salzmenge fehlt

    Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil zu „vergleichenden Angaben“ im Sinne der Health-Claims-Verordnung (HCVO) gefällt.

    [2485 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 19 vom 13.05.2016 Seite 24

    Recht und Politik

    Maggi darf nicht „mild salzen“

    Karlsruhe. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe verbietet der Maggi GmbH den Aufdruck „Mild gesalzen“ auf Kinder-Tütensuppen (Az. 4 U 218/15). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv)hatte gegen die Nestlé-Tochter geklagt, weil die Produkt

    [833 Zeichen] € 5,75