Kosmetik-kennzeichnung
Procter & Gamble verliert vor Gericht
Die gesetzlichen Pflichtangaben kosmetischer Produkte und Warnhinweise für den Gebrauch – auch die freiwilligen Anhaben – sind leicht lesbar und deutlich sichtbar auf der Verpackung anzubringen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Streit zwisc
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