Bezeichnungsschutz
Sojaprodukt ist kein „Naturjoghurt“
Nürnberg. Ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs darf nicht die Bezeichnung „Naturjoghurt“ tragen, auch wenn es auf den pflanzlichen Ursprung hinweist. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Verweis auf die Gemeinsame Marktordnung entschieden (Az.:
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