Hinweispflicht auf Einweg auch im Netz
Berlin. Mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes gelten ab dem kommenden Jahr für den Verkauf von Getränken neue Kennzeichnungspflichten. Der Hinweis „Einweg“ oder „Mehrweg“ muss in der Verkaufsstelle in unmittelbarer Nähe zur Getränkeverpacku
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