Neue Richtlinie für Kalbfleisch
BONN. Seit Juli 2008 darf Fleisch nur dann als "Kalbfleisch" über die Theke gehen, wenn es von maximal acht Monate alten Rindern stammt. Sind die Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung dagegen älter als acht Monate, aber höchstens zwölf Monate alt, kommt da
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