Richter studieren Kaffeekapseln
Koblenz. Beim Verkauf von Kaffeekapseln muss nicht nur der Endpreis, sondern auch der Grundpreis – also der Preis je kg oder 100g – für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee angegeben werden. Das hat das Landgericht Koblenz in einem noch nicht rechts
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€ 5,75