EuGH weist Angabe „natriumarm“ in die Schranken
Mineralbrunnen dürfen nicht mit „sehr natriumarm“ werben – Erneute Richtungsentscheidung aus Brüssel
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Falle des Streits um die Kennzeichnung „sehr natriumarm“ jetzt den Verbraucher- und Gesundheitsschutz als oberste Maxime bestätigt.
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