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    Lebensmittel Zeitung 52 vom 24.12.2015 Seite 12

    Recht und Politik

    EuGH weist Angabe „natriumarm“ in die Schranken

    Mineralbrunnen dürfen nicht mit „sehr natriumarm“ werben – Erneute Richtungsentscheidung aus Brüssel

    Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Falle des Streits um die Kennzeichnung „sehr natriumarm“ jetzt den Verbraucher- und Gesundheitsschutz als oberste Maxime bestätigt.

    [2624 Zeichen] € 5,75