„Schlank im Schlaf“ geht gar nicht
Schleswig. Ein Bäckereifilialist, der ein „Eiweiß-Abendbrot“ auf Faltblättern mit dem Versprechen „Schlank im Schlaf“ bewirbt, handelt wettbewerbswidrig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig entschieden und die Werbung als i
[844 Zeichen]
€ 5,75