Diät-Verstoß soll eine Straftat sein
Konträre Ansichten zwischen Bundesrat und Bundesregierung
LZ. Bonn, 12. Januar. Vorsätzliche Verstöße gegen die Anzeigepflicht bei bestimmten diätetischen Lebensmitteln können nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums laut geltendem Recht nur als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden,
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