Freier Warenverkehr wird beschränkt
EuGH: Abfüllvorschriften für Rioja-Wein rechtfertigen den Schutz der Ursprungsbezeichnung / Von Diethard Wiechmann
Luxemburg, 18. Mai. Die Erhaltung der Qualität und des Ansehens des Rioja-Weins rechtfertigt die Verpflichtung zur Abfüllung im Erzeugergebiet. Dies stellt zwar eine Beschränkung des Warenverkehrs dar, ist aber als Maßnahme zum Schutz einer qualifizierten
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