Emmentaler ohne Rinde verkäuflich
Entgegenstehende französische Regel mit EU-Recht unvereinbar
Luxemburg, 14. Dezember. Ein Käse unter der Bezeichnung "Emmentaler" darf in Frankreich verkauft werden, auch wenn an dem Käse die Rinde fehlt.
Eine entgegenstehende französische Vorschrift ist mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar. Dies entschied
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