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    Lebensmittel Zeitung 03 vom 17.01.2003 Seite 038

    Recht

    Eine Werbung mit Vorratsbegrenzung ist zulässig

    Irreführung der Kunden kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs durch einen ins Auge fallenden Hinweis ausgeschlossen werden

    Karlsruhe, 16. Januar. "Der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Keine Mitnahmegarantie. Sofern nicht vorhanden, gleich bestellen. Wir liefern umgehend" kann geeignet sein, die beim Verbraucher durch die herausgestellte Bewerbung erwec

    [4572 Zeichen] € 5,75