Großzügige Zahlungsfrist erlaubt
Zwei Monate im Versandhandel mit Parfumeriewaren zulässig
Wie. Karlsruhe, 5. Januar. Der Versandhandel für Parfümwaren darf seinen Kunden beim Bezahlen ihrer Rechnungen zwei Monate Aufschub gewähren. Dies entschied der BGH.
Die Richter des I. Zivilsenats in Karlsruhe hatte folgenden Sachverhalt rechtlich zu wü
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