OLG verbietet Zwangsrabatte
Karstadt verliert in 2. Instanz
Der KarstadtQuelle-Konzern darf seine Lieferantenrechnungen nicht pauschal um einen Rabatt von 2,5 % kürzen. Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt entsprechende Einstweilige Verfügungen des Essener Landgerichts bestätigt. KarstadtQuelle verschaffe sich mit
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