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    Lebensmittel Zeitung Nr. 28 vom 14.07.1995 Seite 028

    Recht

    Karlsruhe untersagt Schockwerbung

    Drei Benetton-Anzeigen waren sittenwidrig - Die Wettbewerbszentrale ist zufrieden

    Wie. Karlsruhe/Bad Homburg, 13. Juli. Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren, die von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Bad Homburg, gegen die Benetton-Werbung eingeleitet wurden, die Wettbewerbswidrigkeit dieser Werbung festgestell

    [5662 Zeichen] € 5,75