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    Lebensmittel Zeitung 48 vom 26.11.2004 Seite 042

    Service Management und Karriere

    Migros erlaubt das Kopftuch im Einzelfall

    Schweizer Handelsunternehmen fällt salomonisches Urteil - Muslimin darf im Verkaufsraum religiöse Hauptbedeckung tragen

    Zürich, 25. November. Der Islam - ein übergreifendes Thema, das auch den Einzelhandel erreicht hat. Migros hat auf offizielle Anfrage einer Mitarbeiterin hin entschieden: Sie darf während der Arbeitszeit ein Kopftuch auf der Verkaufsfläche tragen. Eine al

    [4601 Zeichen] € 5,75