Überraschungsei soll teurer werden
Bonn. Kombinationsartikel, wie Süßigkeiten mit Spielzeug, sollen künftig mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent versteuert werden. Das sieht ein Gutachten des Bundesrechnungshofs zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vor.
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