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    Lebensmittel Zeitung 50 vom 11.12.2009 Seite 024

    Recht

    Überraschungsei soll teurer werden

    Bonn. Kombinationsartikel, wie Süßigkeiten mit Spielzeug, sollen künftig mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent versteuert werden. Das sieht ein Gutachten des Bundesrechnungshofs zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vor.

    [489 Zeichen] € 5,75