Ein differenziertes Abgabeverbot
Verkaufsverbot bis 16 Jahre - Wein und Bierverkauf ab 16 erlaubt
Bonn, 4. April. Für Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nur geringfügiger Menge enthalten, besteht ein absolutes Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre als ist, Jugendlicher, wer 1
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€ 5,75