Klare Vorgaben für Tafelweine
Brüssel. EU-Staaten dürfen die Herstellung einfacher Weine, die keine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geographische Angabe (g.g.A.) tragen, keinen zusätzlichen Auflagen unterwerfen. Das geht aus der Antwort der Europäischen Kommiss
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