Trotz Gesundheitsschaden kein Ersatz
Handel haftet nicht für durch unachtsamen Gebrauch von Feuerwerk verursachte Verletzung
Wie. Karlsruhe, 28. Mai. Der Verkäufer eines Feuerwerkskörpers der Klasse I haftet nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz, wenn durch unsachgemäßen Gebrauch des Feuerwerkskörpers ein Personenschaden entsteht. Dies entschie
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