Bedarfsgegenständeverordnung
AZO-Verordnung in Kraft!
Am 14. Juli 1995 hat der Bundesrat nun endgültig die letzte Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, die das Verbot bestimmter AZO-Farben regelt, bestätigt. Damit treten ab sofort folgende Fristen für AZO-gefärbte Waren in Kraft:
Bis zum 31. März 1996
[2214 Zeichen]
€ 5,75