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    TextilWirtschaft Nr. 31 vom 03.08.1995 Seite 010

    BTE - Mitteilungen

    Bedarfsgegenständeverordnung

    AZO-Verordnung in Kraft!

    Am 14. Juli 1995 hat der Bundesrat nun endgültig die letzte Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, die das Verbot bestimmter AZO-Farben regelt, bestätigt. Damit treten ab sofort folgende Fristen für AZO-gefärbte Waren in Kraft: Bis zum 31. März 1996

    [2214 Zeichen] € 5,75