Verkaufsfahrer ist kein Selbständiger
Bundesgerichtshof: Eismann muß deshalb Zahlungsklage vor dem Arbeitsgericht einreichen / Von Diethard Wiechmann
Karlsruhe, 10. Dezember. Der Bundesgerichtshof hat die auf der Grundlage von Partnerschaftsverträgen mit dem Unternehmen Eismann tätigen Verkaufsfahrer nicht als Selbständige, sondern als Arbeitnehmer eingestuft.
Eine Zahlungsklage von Eismann kann desw
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