Gegen verbotene Sonderveranstaltungen vorgehen
Für die Wettbewerbszentrale ist der Fall C & A nur einer von vielen verbotenen Sonderverkäufen - Liberalisierung ist aber vorstellbar
Bad Homburg, 17. Januar. "Der Fall C & A ist einer von vielen Fällen im Handel, bei denen es sich um eine typische, aber verbotene Sonderveranstaltung handelt". Dies erklärte Dr. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren W
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