Grauimporte durch Metro unzulässig
Wie. Fürth, 16. März. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 2 U 132/85) hat rechtskräftig zugunsten der Grundig AG, Fürth, entschieden, daß der Verkauf von sogenannten Grauimporten durch die Metro nicht zulässig ist. Grundig war dagegen vorgegangen, weil
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