Meldefrist für Musikfolgen verlängert
Verwertungsgesellschaften Die Gema will Strafzuschläge erst erheben, wenn Musikfolgen nicht bis 31. Januar eingereicht werden. Auch für VG Media und GVL gibt es Nachberechnungen.
Wie wir vor wenigen Tagen erfahren haben, erklärt sich die Gema bereit, fehlende Musikfolgen (Playlisten) für Veranstaltungen mit Livemusik nicht mit einem 10-prozentigen Strafzuschlag zu belegen, wenn diese Musikfolgen bis spätestens 31. Januar 2016
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