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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 49 vom 05.12.2015 Seite 7

    Management & Recht

    Meldefrist für Musikfolgen verlängert

    Verwertungsgesellschaften Die Gema will Strafzuschläge erst erheben, wenn Musikfolgen nicht bis 31. Januar eingereicht werden. Auch für VG Media und GVL gibt es Nachberechnungen.

    Wie wir vor wenigen Tagen erfahren haben, erklärt sich die Gema bereit, fehlende Musikfolgen (Playlisten) für Veranstaltungen mit Livemusik nicht mit einem 10-prozentigen Strafzuschlag zu belegen, wenn diese Musikfolgen bis spätestens 31. Januar 2016

    [3359 Zeichen] € 5,75