Bezeichnung "feinherb" ist zulässig
Bundesverwaltungsgericht sieht keine Verbraucher-Irreführung
Leipzig, 30. April. Die Bezeichnung "feinherb" kann in der Etikettierung von Weinen verwendet werden. Dies entschied der Dritte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem rechtskräftigen Beschluss vom 27. März 2003.
Prozessparteien sind das Land Rhein
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