Der DGB erreichte gestecktes Ziel nicht
Wie./vwd. Kassel, 15. Mai. Das Bundessozialgericht in Kassel hat eine Musterklage des Deutschen Gewerkschaftsbundes gegen die 1994 erfolgte Kürzung des Arbeitslosengeldes abgewiesen. Ziel des DGB war es, die Verringerung des Arbeitslosengeldes für Langzei
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