Stumme Verkäufer laden zum Zeitungs-Diebstahl ein
KARLSRUHE Das Anbieten von Sonntagszeitungen in ungesicherten Verkaufsboxen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs wegen der hohen Diebstahlquote wettbewerbswidrig. Das BGH entsprach einer Klage des Axel- Springer-Verlags gegen Gruner + Jahr. G+J hatte A
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