"Anreißen" unzulässig
BGH bestätigt Akquise in Fußgängerzonen als wettbewerbswidrig
Frankfurt, 5. August. Das Werben von Kunden in der Fußgängerzone, auf der Straße oder in Einkaufszentren ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Das bestätigte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Klage der Deutschen Telekom gegen einen Wettbewerber und
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