Urheberrecht nicht verletzt
Händler darf Verkaufsraum mit Designermöbeln ausstatten
Karlsruhe. Ein Händler verstößt nach einem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht gegen Urheberrecht, wenn er Designermöbel im Verkaufsraum zu Dekorationszwecken aufstellt.
Die Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf hatte in den Ruhezonen ihrer V
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