Triumph der Gentechnik-Gegner
Honig-Urteil des EuGH stellt bisherige Rechtsauffassung auf den Kopf – Großteil der Ware nicht mehr vermarktungsfähig
Luxemburg. Lebensmittel, die auch nur Spuren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) enthalten, dürfen nach Abschluss eines Zulassungsverfahrens nur noch als GVO-Produkte verkauft werden. Das ist die Konsequenz eines EuGH-Urteils, das die bisherige Rechtsauffassung über den Haufen wirft.
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