EDV-Anbieter unterliegt in Karlsruhe
Großhändler darf trotz Hersteller-Verbot einen Dritten für die Fehlerbehebung einschalten
msa. Frankfurt, 24. August. Sechs Jahre lang nutzte ein Großhandelsunternehmen eine Software für Kostenrechnung, Buchhaltung und Warenwirtschaft, bis nach der Umstellung auf eine IBM-Anlage schwere Fehler auftraten. Weil der Programmhersteller die Mängel
[5291 Zeichen]
€ 5,75