Klare Weisung für Privatgespräche
msa. Bonn, 17. August. Privattelefonate am Arbeitsplatz rechtfertigen keine fristlose Kündigung, wenn der Arbeitgeber keine eindeutigen Regelungen erlassen hat. Und selbst dann muss er nachweisen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Abla
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