Werbung ist zulässig
Sammel- und Treueaktion von Nestlé ist nicht wettbewerbswidrig
Karlsruhe. Nicht jede gezielte Beeinflussung von minderjährigen Verbrauchern ist wettbewerbswidrig. Die Sammel- und Treueaktion von Nestlé war zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
An Kinder und Minderjährige gerichtete Sammel- und Treueaktion
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