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    Lebensmittel Zeitung Nr. 36 vom 04.09.1998 Seite 028

    Recht

    Werbung mit Geburtstag zulässig

    BGH-Urteil: Ungerader Geburtstag wird nicht als unzulässige Sonderveranstaltung gewertet / Von Diethard Wiechmann

    Karlsruhe, 3. September. "Ein Unternehmen kündigt durch eine Werbebeilage mit der Titelüberschrift "28 Jahre. Wir feiern Geburtstag!" nicht eine unzulässige Sonderveranstaltung an, wenn es in der Beilage nur in der auch sonst bei ihm üblichen Art und Weis

    [5532 Zeichen] € 5,75