Werbeverbot verfassungswidrig
Rechtsgutachten fordert Zugang zu ARD und ZDF
Berlin. Ein Totalverbot von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen wäre ein Verstoß gegen die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Berufsfreiheit Werbung treibender Unternehmen.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten
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