Weitere rechtliche Schlappe für DSD
OLG Köln stuft Selbstentsorgerkonzepte trotz Verstoßes gegen die Verpack VO nicht als unlauter ein - Behördliche Genehmigung
Bonn, 10. Juli. Die von der Duales System Deutschland AG (DSD) angegriffene Geschäftstätigkeit der als Selbstentsorger-Gemeinschaften agierenden Konkurrenten Interseroh und Belland Vision ist auch dann nicht als wettbewerbsrechtlich unlauter einzustufen,
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