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    Lebensmittel Zeitung Nr. 15 vom 13.04.1995 Seite 030

    Recht

    Sittenwidrige Teilzeitverträge

    Keine Arbeitsverpflichtung unter der Geringfügigkeitsgrenze

    Wie. Köln, 12. April. Verträge, durch die sich Teilzeitarbeitnehmer(- innen) verpflichten, unterhalb der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze, das heißt ohne Sozialversicherung, zu arbeiten, sind sittenwidrig. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln

    [2078 Zeichen] € 5,75