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    Lebensmittel Zeitung 32 vom 06.08.2004 Seite 031

    Recht

    "Anreißen" unzulässig

    BGH bestätigt Akquise in Fußgängerzonen als wettbewerbswidrig

    Frankfurt, 5. August. Das Werben von Kunden in der Fußgängerzone, auf der Straße oder in Einkaufszentren ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Das bestätigte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Klage der Deutschen Telekom gegen einen Wettbewerber und

    [3138 Zeichen] € 5,75