Streit um Widerrufsrecht
Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher bei Haustürgeschäften
Karlsruhe, 4. Oktober. Verbraucher, die nach Haustürgeschäften die Widerrufsfrist versäumt haben, können ihren Vertrag unter Umständen noch nach Jahren rückgängig machen.
In einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe deuteten die Richter eine
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