Anspruch auf Krankengeld bleibt
Bundessozialgericht: Auch bei dem Verlust des Arbeitsplatzes
Kassel, 22. Februar. Wer lang andauernd krank ist und währenddessen seinen Arbeitsplatz verliert, hat trotzdem Anspruch auf Krankengeld in ursprünglicher Höhe.
Nach einem jetzt bekannt gegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel bleibt die
[1332 Zeichen]
€ 5,75